Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
27.03.2017
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Dipl.-Psych. Martina Abel & Dipl.-Psych. Maximilian Rieländer
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach § 20 SGB V, Abs. 1-3 Leistungen zur primären
Prävention vorsehen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und
insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von
Gesundheitschancen erbringen. Weiterhin können die Krankenkassen den
Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
durchführen. Für diese Aufgaben sollen die Krankenkassen pro Versicherten und
pro Jahr einen Betrag von € 2,50 ausgeben.
Der BDP hat diese gesetzliche Neuregelung aktiv unterstützt und den Gesetzlichen
Krankenversicherungen deshalb Kooperationsmöglichkeiten angeboten. Insbesondere
wurde die Vermittlung von Experten für Maßnahmen zur Prävention und
Rehabilitation angeboten, worauf die Krankenkassen beim BDP nach
Psychologen-Adressen für Präventionskurse gefragt haben; weiterhin wurde die vom
Fachbereich erstellte Übersicht über bewährte Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen an die
Spitzenverbände der Krankenkassen weitergeleitet.
Durch die gesetzliche Neuregelung des Bereichs Prävention und
Gesundheitsförderung ab dem 1.1.2000 sind mehr PsychologInnen für die Krankenkassen
gesundheitspsychologisch berufstätig geworden, was in den nächsten Jahren noch weiter
zunehmen kann, und zwar in folgenden Feldern:
a) Management zur Gesundheitsförderung
PsychologInnen werden von Krankenkassen für Leitungspositionen zum Management zur
Gesundheitsförderung angestellt. Mit diesen Positionen sind folgende
Aufgaben verbunden: ausgedehnte Programm-Konzeptionen zur Gesundheitsförderung
mit personzentrierten Gesundheitstrainings, Organisation, Koordination,
Qualitätsmanagement und Weiterentwicklung von Gesundheitstrainings, Entwicklung
und Management von schulischen und betrieblichen Settingprojekten,
Gesundheitsberatung, Schulungstätigkeit für Krankenkassenmitarbeiter.
b) Gesundheitstrainings zu Stressreduktion, Entspannung und Suchtprävention
PsychologInnen können für die Krankenkassen freiberuflich Gesundheitstrainings
zu Stressreduktion, Entspannung und Suchtprävention durchführen, wenn sie über
entsprechende nachweisbare Berufserfahrungen und/oder Qualifizierungen verfügen
(z.B. Kursleiter-Schulungen für Stressbewältigung). Sie entsprechen für diese
Bereiche als Berufsgruppe am ehesten den Qualifikationskriterien der
Krankenkassen. PsychologInnen können mit entsprechenden Qualifizierungen auch
Gesundheitstrainings zur Bewegungsförderung und gesunden Ernährung durchführen,
auch wenn die Krankenkassen dafür primär andere Berufsgruppen (Sportlehrer,
Ernährungsberater) vorsehen.
Der Bedarf, die Prioritätensetzung und die Einsatzmöglichkeiten von
Gesundheitstrainings sind regional sehr unterschiedlich. Einige
Krankenkassen(-Regionen) organisieren ausgedehnte Programme mit
Gesundheitstrainings und bieten PsychologInnen honorierte Tätigkeiten als
KursleiterInnen an. Andere Krankenkassen(-Regionen) bieten ihren Versicherten
Kostenerstattungen an, wenn diese an Gesundheitstrainings bei qualilfizierten
Anbietern teilnehmen, z. B bei psychologischen Praxen Volkshochschulen,
Familienbildungsstätten, Krankenhäuser mit Präventionsangeboten.
c) Setting-orientierte Projekte
Die Krankenkassen werden künftig verstärkt Settingprojekte zur
Gesundheitsförderung durchführen und dafür vermutlich auch PsychologInnen
einsetzen. Im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung sind seit vielen
Jahren PsychologInnen für die Krankenkassen berufstätig. Die Krankenkassen
befürworten Projekte zur schulischen Gesundheitsförderung. An psychologischen
Forschungsinstituten wurden in den letzten Jahren
Projekte zur schulischen
Gesundheitsförderung entwickelt.
In diesem Handlungsfeld sind die Planungen der Krankenkassen zu förderfähigen
Maßnahmen und ihren Finanzierungen insgesamt noch eher unklar. Vielleicht
fördern Krankenkassen eigene Projekte
und Modelle, vielleicht unterstützen Krankenkassen Projekte anderer
Organisationen in einzelnen Bundesländern durch Poolfinanzierung, d.h. Sammeln
der Gelder verschiedener Kassen in einem Pool, wo Projektanträge an die den Pool
verwaltende Institution (z.B. Hamburger Arbeitsgemeinschaft für
Gesundheitsförderung) gestellt werden können.
Für geeignete
Gesundheitsförderungsprojekte lassen sich dann Anträge auf Förderung stellen,
wobei auch Aufgaben der Qualitätssicherung und Evaluation zu
berücksichtigen sind.
Inwieweit projektbezogene Förderungen für berufliche Möglichkeiten von
Psychologinnen eine Rolle spielen können, hängt von vielen Faktoren ab. Sollte
es zum Aufbau neuer Projekte bzw. zur Ausweitung von bestehenden Projekten
kommen, so ist auch psychologisches know how gefragt. Wenn zusätzliche Stellen
für projektbezogene Aufgaben geschaffen werden bzw. Teilbereiche der
Projektarbeit, wie z.B. Dokumentation und Evaluation an freie Mitarbeiter
vergeben werden, können Psychologen aktiv mitarbeiten.
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