Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

Gesundheitspsychologie > Berufsfeld > Tätigkeitsfelder >
Gesetzliche Krankenkassen

Dipl.-Psych. Martina Abel & Dipl.-Psych. Maximilian Rieländer

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach § 20 SGB V, Abs. 1-3 Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Weiterhin können die Krankenkassen den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen. Für diese Aufgaben sollen die Krankenkassen pro Versicherten und pro Jahr einen Betrag von € 2,50 ausgeben.

Der BDP hat diese gesetzliche Neuregelung aktiv unterstützt und den Gesetzlichen Krankenversicherungen deshalb Kooperationsmöglichkeiten angeboten. Insbesondere wurde die Vermittlung von Experten für Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation angeboten, worauf die Krankenkassen beim BDP nach Psychologen-Adressen für Präventionskurse gefragt haben; weiterhin wurde die vom Fachbereich erstellte Übersicht über bewährte Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen an die Spitzenverbände der Krankenkassen weitergeleitet.

Durch die gesetzliche Neuregelung des Bereichs Prävention und Gesundheitsförderung ab dem 1.1.2000 sind mehr PsychologInnen für die Krankenkassen gesundheitspsychologisch berufstätig geworden, was in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen kann, und zwar in folgenden Feldern:

a) Management zur Gesundheitsförderung

PsychologInnen werden von Krankenkassen für Leitungspositionen zum Management zur Gesundheitsförderung angestellt. Mit diesen Positionen sind folgende Aufgaben verbunden: ausgedehnte Programm-Konzeptionen zur Gesundheitsförderung mit personzentrierten Gesundheitstrainings, Organisation, Koordination, Qualitätsmanagement und Weiterentwicklung von Gesundheitstrainings, Entwicklung und Management von schulischen und betrieblichen Settingprojekten, Gesundheitsberatung, Schulungstätigkeit für Krankenkassenmitarbeiter.

b) Gesundheitstrainings zu Stressreduktion, Entspannung und Suchtprävention

PsychologInnen können für die Krankenkassen freiberuflich Gesundheitstrainings zu Stressreduktion, Entspannung und Suchtprävention durchführen, wenn sie über entsprechende nachweisbare Berufserfahrungen und/oder Qualifizierungen verfügen (z.B. Kursleiter-Schulungen für Stressbewältigung). Sie entsprechen für diese Bereiche als Berufsgruppe am ehesten den Qualifikationskriterien der Krankenkassen. PsychologInnen können mit entsprechenden Qualifizierungen auch Gesundheitstrainings zur Bewegungsförderung und gesunden Ernährung durchführen, auch wenn die Krankenkassen dafür primär andere Berufsgruppen (Sportlehrer, Ernährungsberater) vorsehen.

Der Bedarf, die Prioritätensetzung und die Einsatzmöglichkeiten von Gesundheitstrainings sind regional sehr unterschiedlich. Einige Krankenkassen(-Regionen) organisieren ausgedehnte Programme mit Gesundheitstrainings und bieten PsychologInnen honorierte Tätigkeiten als KursleiterInnen an. Andere Krankenkassen(-Regionen) bieten ihren Versicherten Kostenerstattungen an, wenn diese an Gesundheitstrainings bei qualilfizierten Anbietern teilnehmen, z. B bei psychologischen Praxen Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Krankenhäuser mit Präventionsangeboten.

c) Setting-orientierte Projekte

Die Krankenkassen werden künftig verstärkt Settingprojekte zur Gesundheitsförderung durchführen und dafür vermutlich auch PsychologInnen einsetzen. Im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung sind seit vielen Jahren PsychologInnen für die Krankenkassen berufstätig. Die Krankenkassen befürworten Projekte zur schulischen Gesundheitsförderung. An psychologischen Forschungsinstituten wurden in den letzten Jahren Projekte zur schulischen Gesundheitsförderung entwickelt.

In diesem Handlungsfeld sind die Planungen der Krankenkassen zu förderfähigen Maßnahmen und ihren Finanzierungen insgesamt noch eher unklar. Vielleicht fördern Krankenkassen eigene Projekte und Modelle, vielleicht unterstützen Krankenkassen Projekte anderer Organisationen in einzelnen Bundesländern durch Poolfinanzierung, d.h. Sammeln der Gelder verschiedener Kassen in einem Pool, wo Projektanträge an die den Pool verwaltende Institution (z.B. Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung) gestellt werden können.

Für geeignete Gesundheitsförderungsprojekte lassen sich dann Anträge auf Förderung  stellen, wobei auch Aufgaben der  Qualitätssicherung und Evaluation zu berücksichtigen sind. Inwieweit projektbezogene Förderungen für berufliche Möglichkeiten von Psychologinnen eine Rolle spielen können, hängt von vielen Faktoren ab. Sollte es zum Aufbau neuer Projekte bzw. zur Ausweitung von bestehenden Projekten kommen, so ist auch psychologisches know how gefragt. Wenn zusätzliche Stellen für projektbezogene Aufgaben geschaffen werden bzw. Teilbereiche der Projektarbeit, wie z.B. Dokumentation und Evaluation an freie Mitarbeiter vergeben werden, können Psychologen aktiv mitarbeiten.