Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 08.01.2018

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WHO-Europa "Gesundheit für Alle im 21. Jahrhundert" 

Ziel 15:  Ein integrierter Gesundheitssektor 

Bis zum Jahr 2010 sollten die Menschen in der Region einen wesentlich besseren Zugang zu einer familienorientierten und gemeindenahen primären Gesundheitsversorgung haben, unterstützt durch ein flexibles und reaktionsschnelles Krankenhaussystem. 

Teilziele: 

15.1 Mindestens 90% aller Länder sollten über umfassende primäre Gesundheitsversorgungsdienste verfügen und durch effiziente und kostengünstige Systeme zur Überweisung von Patienten an spezialisierte und Krankenhausdienste mit entsprechendem Feedback die Kontinuität der Versorgung sicherstellen. 

15.2 In mindestens 90% aller Länder sollten Hausärzte und Pflegekräfte den Kern dieses integrierten primären Gesundheitsversorgungssystems bilden, das auf dem Einsatz multidisziplinärer Teams aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie aus anderen Sektoren basiert und auch die örtliche Bevölkerung mit einbindet. 

15.3 Mindestens 90% aller Länder sollten ein Gesundheitswesen haben, das eine Beteiligung des einzelnen sicherstellt und Menschen, die andere im häuslichen Umfeld gesundheitlich versorgen, anerkennt und unterstützt. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:

  • unter Einbindung der örtlichen Bevölkerung bedarfsgerechte primäre Gesundheitsversorgungsdienste und -programme geschaffen werden, die den jeweiligen Bedürfnissen und Erwartungen in den Bereichen Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention, Versorgung und Rehabilitation entsprechen und Maßnahmen für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen, einschließen; 
  • die für die Verwaltung der Gesundheitsdienste Verantwortlichen den Grundsatz beherzigen, daß alles, was auf der primären Ebene zufriedenstellend geleistet werden kann, dort angeboten werden sollte, während Überweisungen an spezialisierte und Krankenhausdienste auf die Fälle beschränkt bleiben sollten, die spezialisierte Fachkompetenzen und Möglichkeiten erfordern; 
  • Konzepte entwickelt werden, um den einzelnen in seinem Bemühen zu unterstützen, die eigene Gesundheit zu erhalten und sich soweit möglich gesundheitlich selbst zu versorgen, auch indem Mechanismen geschaffen und Informationen bereitgestellt werden, die dem einzelnen ermöglichen, in gesundheitlichen Angelegenheiten Entscheidungen nach Sachlage zu treffen und am Entscheidungsprozeß aktiv teilzunehmen.