Gliederung
Wachsende Aufmerksamkeit für Gesundheitsförderung seit den 80er Jahren
Gesundheitsförderung und Prävention als GKV-Leistungen von 1989 - 1996
Prävention als GKV-Leistungen seit dem Jahr 2000
Wachsende Aufmerksamkeit für Gesundheitsförderung seit den 80er Jahren
Seit den 80er Jahren haben sich in der internationalen und nationalen
Gesundheitspolitik die Tätigkeitsfelder Gesundheitsförderung
und Prävention etabliert. Sie wurden vor allem von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) durch die Zielstrategie „Gesundheit für alle" (seit 1984)
und die Ottawa-Charta (1986) hervorgehoben.
Auch im Gesundheitswesen der
Bundesrepublik Deutschland entstanden zu Ende der 70er und in den 80er
Jahren viele Initiativen und Aktivitäten zur Gesundheitsförderung
und Prävention. Die AOK begann z.B. sich "Gesundheitskasse" zu nennen.
Beispielsweise führte die AOK des Kreises Mettmann ein kreisweites Projekt zur Gesundheitsförderung
durch, das von der Bundesregierung als Modellprojekt unterstützt wurde.
Dieses Projekt wurde vor allem von Psychologen der AOK Mettmann in Zusammenarbeit
mit dem von Psychologen geführten Institut für Therapieforschung
(IFT) in München. Für Kurse zur Gesundheitsförderung bei
der AOK wurden Konzeptionen entwickelt, Kursleiterschulungen durchgeführt
und Evaluationen vorgenommen. Diese Entwicklung trug zur gesetzlichen
Einfügung von Prävention und Gesundheitsförderung
1989 in den Leistungskatalog der Krankenkassen bei.
Gesundheitsförderung und Prävention als GKV-Leistungen von 1989 - 1996
1989 wurden für die gesetzliche Krankenversicherung durch den
§ 20 SGB V „Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von
Krankheiten" gesetzlich umschrieben. Dadurch wurden die Krankenkassen im
Gesundheitswesen der Hauptansprechpartner zur Durchführung von Maßnahmen zur
Gesundheitsförderung. Die Spitzenverbände und Hauptverwaltungen der
Krankenkassen richteten Abteilungen für Gesundheitsförderung eingerichtet, um
bundesweit ihre Aktivitäten zur Gesundheitsförderung zu koordinieren und
weiterzuentwickeln. Sie richteten etwa seit 1992 in vielen regionalen
Geschäftsstellen Abteilungen für Gesundheitsförderung zur Organisation von
Programmen mit vielfältigen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ein.
Ab 1989 gab es bei vielen gesetzlichen Krankenkassen einen starken Aufschwung
von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Krankenkassen
führten Gesundheitsberatungen und -trainings zur Förderung des Gesundheitsverhaltens auf
vielfältigen Ebenen durch, z.B. Ernährung, Bewegung, Entspannung, Körpererfahrung, Stressbewältigung, Nichtrauchertraining, Hilfen in der Familie. PsychologInnen
wurden auch vielfach als KursleiterInnen
engagiert. Mehrere Krankenkassen hatten mit dem BDP
bzw. seinen Untergliederungen vereinbart, zur Durchführung von Entspannungs-
und Stressbewältigungstrainings nur PsychologInnen mit entsprechenden
Fortbildungsbescheinigungen einzusetzen.
Die Krankenkassen gaben ihren
Versicherten auch Kostenerstattungen, wenn sie an Gesundheitskursen anderer
Träger teilnahmen. Zu solchen Kursen kamen vor allem Menschen aus mittleren und
oberen Bevölkerungsschichten mit mehr Eigeninitiative für ihre Gesundheit,
jedoch weniger Menschen aus unteren Schichten, bei denen die Gesundheit mehr
gefährdet ist, was auch in einer Studie im Auftrag der Krankenkassen deutlich
wurde. Die Krankenkassen nutzten ihre angebotene Vielfalt von Gesundheitskursen
auch zum Marketing für ihre Mitglieder bzw. zur Mitgliederwerbung und -bindung.
Die Krankenkassen wurden auch in Settingprojekten im Sinne der WHO aktiv.
Besondere Aktivitäten zeigten sie für die betriebliche Gesundheitsförderung, u.a.
in Zusammenarbeit mit den Trägern der Unfallversicherung auf der Grundlage einer
gemeinsam verabschiedeten Empfehlungsvereinbarung. Sie boten Betrieben ihre
Unterstützung für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an.
Die Settingprojekte der WHO zur Gestaltung gesundheitsförderlicher
Lebenswelten „Gesunde Städte“, „Gesundheitsförderung in Schulen“ und
„Gesundheitsförderung in Krankenhäusern“ wurden in Deutschland durchgeführt und
von den Krankenkassen unterstützt.
Nach der Etablierung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen begannen die
Krankenkassen mit Vereinbarungen zur Qualitätssicherung solcher Leistungen.
Der VdAK als Spitzenverband in der GKV veröffentlichte 1994 Empfehlungen zu
Qualitätskriterien für Gesundheitsförderungsmaßnahmen.
1996 veranlasste das Bundesgesundheitsministerium zum Jahresende leider
relativ plötzlich einen gesetzlichen Stop für Krankenkassenleistungen zur
Prävention und Gesundheitsförderung zwecks Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen -
gegen den Protest vieler Gesundheitsorganisationen und Krankenkassen.
Auch der BDP übermittelte eine Protest-Resolution.
Viele Krankenkassen mussten ihre aufgebauten Infrastrukturen wieder abbauen.
Prävention als GKV-Leistungen seit dem Jahr 2000
Nach dem politischen Regierungswechsel 1998 wurden zum Beginn des Jahres 2000
wieder gesetzliche Leistungen der
Krankenkassen zur Prävention über das GKV-Reformgesetz erlaubt, allerdings
in einem deutlich begrenztem finanziellen Ausmaß und unter der Bedingung, dass
die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam prioritäre Handlungsfelder
und Kriterien für Leistungen (insbesondere zur Qualitätssicherung) vereinbarten.
Die Reaktivierung von Präventionsmaßnahmen vollzieht sich seit dem Jahr 2000
eher langsam. Der schon begrenzte finanzielle Spielraum wird von den
Krankenkassen nicht ausgenutzt. Die auf Landesebene organisierten AOK's haben
aber wieder Abteilungen für Gesundheitsförderung eingerichtet, in denen auch
einige PsychologInnen (auch Fachbereichsmitglieder) maßgebliche Arbeit leisten.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben 2004 einen
Dokumentationsbericht über Leistungen der Primärprävention und Betrieblichen
Gesundheitsförderung erstellt.
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