Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
27.03.2017
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Dipl.-Psych. Martina Abel
Die Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung vor, die
gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Versicherten leisten,
ist seit dem GKV-Reformgesetz 2000 eine gesetzliche Aufgabe nach § 65b SGB V. Diese Einrichtungen werden
im Rahmen von Modellvorhaben mit jährlich insgesamt 10 Millionen Deutsche Mark
gefördert.
Auf dieser Grundlage haben die Gesetzlichen Krankenversicherungen im
Jahr 2001 eine Ausschreibung durchgeführt, in der als Handlungsfelder der
Verbraucher- und Patientenberatung definiert wurden:
- Medieneinsatz bei der Verbraucher- und Patientenberatung, vor allem moderne
Informationstechnologie
- Struktur- und Transparenzinformationen, d. h. Wegweiserfunktion, Informationen
über Leistungsanbieter, Versorgungswege, Behandlungsmethoden etc.
- Bedarfsanalyse des Beratungsbedarfs
291 neutrale und unabhängige Einrichtungen haben sich an dieser Ausschreibung
beteiligt. Viele dieser Institutionen haben schon Patientenberatungen angeboten,
z.B. in freien Vereinen, Gesundheitsläden und in Organisationen der
Wohlfahrtsverbände und des Verbraucherschutzes. 31 dieser Einrichtungen erhalten
finanzielle Förderungen für ihre Modellprojekte zur Patientenberatung. (Zur
Liste dieser Einrichtungen)
Der Bereich der Patientenberatung wird sich in Kürze deutlich ausdehnen; viele
Einrichtungen werden Angebote zur Patientenberatung weiter ausbauen. Dies
erscheint als ein sinnvolles Tätigkeitsfeld für angestellte und freiberufliche
Psychologinnen und Psychologen, vor allem wenn sie Berufserfahrungen aus
Beratungsbereich, Gesundheitsförderung oder Verbraucherschutz mitbringen.
Aufgaben im Feld der Patientenberatung können sein:
- Beratungsangeboten konzeptionieren, etablieren und evaluieren
- Fortbildungen und Supervisionen für BeraterInnen
- Beratungs- und Medienarbeit für Patienten mit psychischen Störungen
- Öffentlichkeitsarbeit zu typischen Patientenproblemen und zu psychischen
Problemen
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