Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 23.06.2006

Fachbereich >    Umweltpolitik >
Nationales Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Gesundheit haben im Juni 1999 das Nationale Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit"  mit den nachfolgenden Inhalten veröffentlicht.

Inhaltsübersicht

I.  Ausgangslage

II. Ziele und Querschnittsmaßnahmen

    A. Verbesserung einer umweltbezogenen Gesundheitsbeobachtung und -berichterstattung

    B. Verbesserung des Informationsmanagements

    C. Umgang mit Risiken

        1. Verbesserung der Verfahren und Organisationsstrukturen zur Risikobewertung und
Standardsetzung

        2. Entwicklung einer aktiven und frühzeitig einsetzenden Risikokommunikation

    D. Umweltmedizin

     E. Förderung der Forschung zu Umwelt und Gesundheit

     F. Verbesserung der bestehenden Behördenstrukturen

     G. Internationale Zusammenarbeit

III. Medien- und stoffbezogene Qualitätsziele

     A. Außenluft und Klima

     B. Innenraumluft

     C. Wasserressourcen, Boden, Lebensmittel

     D. Ionisierende Strahlung

     E. Lärm

     F. Stoffe und Zubereitungen

Hinweis: Einen konkret beschriebenen Maßnahmeschwerpunkt bilden gesundheitsförderliche Umweltbedingungen für Kinder.


Abschlußbericht der Enquete-Kommission
"Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung"


“Konzept Nachhaltigkeit - Vom Leitbild zur Umsetzung”

Eingesetzt durch Beschluß des Deutschen Bundestages vom 1. Juni 1995.
Drucksache 13/1533

Dort und in weiteren Fachstellungnahmen gilt, daß menschliche Gesundheit als wichtiges Kriterium für ökologisches Handeln heranzuziehen ist:

  • "Es gilt, die Belastbarkeit der Ökosysteme nicht zu überschreiten, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Gesundheit des Menschen zu schützen" (Enquete-Kommission 1998, 2.2.).
  • "Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden" (Sachverständigenrat für Umweltfragen 1994).