Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
20.06.2006
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PsychologInnen, die mit der Schriftpsychologie
berufstätig sind oder werden möchten und
die BDP-Mitglieder sind, können ordentliche Mitglieder des Fachbereiches und der Sektion
sein.
Als außerordentliches Mitglieder können Personen in den Fachbereich
und die Sektion eintreten,
wenn sie Voraussetzungen für eine außerordentliche
Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) erfüllen.
Eine Mitgliederversammlung des Fachbereiches findet möglichst jährlich statt, mindestens jedoch einmal in drei Jahren.
Seit der Fusion mit den beiden Projektgruppen Umwelt-
und Gesundheitspsychologie und der gleichzeitigen Gründung der GUS ist ein
deutlicher Zuwachs an Mitgliedern innerhalb des Fachbereichs
Schriftpsychologie zu verzeichnen.
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