Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 20.06.2006

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Mitglieder des Fachbereiches

PsychologInnen, die  mit der Schriftpsychologie berufstätig sind oder werden möchten  und die BDP-Mitglieder sind, können ordentliche Mitglieder des Fachbereiches und der Sektion sein.

Als außerordentliches Mitglieder können Personen in den Fachbereich und die Sektion eintreten, wenn sie  Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) erfüllen.

Eine Mitgliederversammlung des Fachbereiches findet möglichst jährlich statt, mindestens jedoch einmal in drei Jahren.

Seit der Fusion mit den beiden Projektgruppen Umwelt- und Gesundheitspsychologie und der gleichzeitigen Gründung der GUS ist ein deutlicher Zuwachs an Mitgliedern innerhalb des Fachbereichs Schriftpsychologie zu verzeichnen.

 

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