Die Bundesregierung will die Gesundheitsförderung, Prävention
und Selbsthilfe stärken und dazu den § 20 SGB V neu fassen.
Diese Absicht wird vom BDP begrüßt.
Die Neufassung des § 20 SGB V bietet die Chance, die Bereiche
der Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfeförderung
in neuer Weise durch politische Regelungen zugunsten einer besseren Gesundheit
der Menschen zu integrieren.
Der BDP bietet den politischen Institutionen auf Bundes- und Landesebene
die aktive Mitarbeit an.
1. Gesundheitsförderung ist eine Investition in eine zukunftsweisende
Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftsentwicklung und somit eine gesamtpolitische
Aufgabe.
Die Bundesregierung und alle verantwortlichen politischen Institutionen
sind aufgefordert, sich für die neuen Ziele "Gesundheit für
alle im 21. Jahrhundert" der Weltgesundheitsorganisation (in der Fassung
der europäischen WHO-Konzeption "Gesundheit21") einzusetzen. Dies
beinhaltet auch die Unterstützung des europäischen Aktionsplans
"Umwelt und Gesundheit".
2. Psychologinnen und Psychologen sind Fachleute der Gesundheitsförderung.
Psychologinnen und Psychologen arbeiten seit Jahrzehnten in verschiedenen
Tätigkeitsfeldern für die Gesundheit der Menschen. Mit ihren
Fachkenntnissen und Berufserfahrungen tragen sie als Experten zur Förderung
gesunder Lebens-, Lern-, Arbeits- und Umweltbedingungen sowie zur Förderung
gesunder Lebensgestaltung von Menschen in ihren alltäglichen sozialen
Beziehungen bei.
Aufgrund dieser vielgestaltigen Berufsarbeit ist es längst überfällig,
den Beruf des Psychologen in den Tätigkeitsfeldern der Gesundheitsförderung
offiziell anzuerkennen.
3. Psychologinnen und Psychologen sind Fachleute im Qualitätsmanagement
für den Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
Der BDP unterstützt die Forderungen nach qualitativen Angeboten in
der Gesundheitsförderung und Prävention.
Psychologinnen und Psychologen haben bisher in maßgeblichen Bereichen
(z.B. bei Sozialversicherungsträgern, bei der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung) Gesundheitsförderungsprogramme entwickelt,
durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert.
Aufgrund ihrer wissenschaftlichen Tradition verfügen gerade Psychologinnen
und Psychologen über die notwendigen Qualifikationen im Feld der Gesundheitsförderung.
4. Der BDP fordert die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirates.
Ein wissenschaftlicher Beirat aus VertreterInnen aller Gesundheitswissenschaften
dient zum einen der Integration von Gesundheitsförderung, Prävention
und Selbsthilfeförderung und deren angemessener Weiterentwicklung,
zum anderen der Sicherung von Qualitätsstandards.
Der BDP bietet seine Mitarbeit bei der Etablierung eines solchen Beirates an.
|