Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

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Gesundheitspolitische Resolution des BDP 1999

Die Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfe ist eine gesamtpolitische Aufgabe.

Die Bundesregierung will die Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfe stärken und dazu den § 20 SGB V neu fassen.

Diese Absicht wird vom BDP begrüßt.

Die Neufassung des § 20 SGB V bietet die Chance, die Bereiche der Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfeförderung in neuer Weise durch politische Regelungen zugunsten einer besseren Gesundheit der Menschen zu integrieren.

Der BDP bietet den politischen Institutionen auf Bundes- und Landesebene die aktive Mitarbeit an.

1. Gesundheitsförderung ist eine Investition in eine zukunftsweisende Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftsentwicklung und somit eine gesamtpolitische Aufgabe.

Die Bundesregierung und alle verantwortlichen politischen Institutionen sind aufgefordert, sich für die neuen Ziele "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert" der Weltgesundheitsorganisation (in der Fassung der europäischen WHO-Konzeption "Gesundheit21") einzusetzen. Dies beinhaltet auch die Unterstützung des europäischen Aktionsplans "Umwelt und Gesundheit".

2. Psychologinnen und Psychologen sind Fachleute der Gesundheitsförderung.

Psychologinnen und Psychologen arbeiten seit Jahrzehnten in verschiedenen Tätigkeitsfeldern für die Gesundheit der Menschen. Mit ihren Fachkenntnissen und Berufserfahrungen tragen sie als Experten zur Förderung gesunder Lebens-, Lern-, Arbeits- und Umweltbedingungen sowie zur Förderung gesunder Lebensgestaltung von Menschen in ihren alltäglichen sozialen Beziehungen bei.

Aufgrund dieser vielgestaltigen Berufsarbeit ist es längst überfällig, den Beruf des Psychologen in den Tätigkeitsfeldern der Gesundheitsförderung offiziell anzuerkennen.

3. Psychologinnen und Psychologen sind Fachleute im Qualitätsmanagement für den Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.

Der BDP unterstützt die Forderungen nach qualitativen Angeboten in der Gesundheitsförderung und Prävention.

Psychologinnen und Psychologen haben bisher in maßgeblichen Bereichen (z.B. bei Sozialversicherungsträgern, bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) Gesundheitsförderungsprogramme entwickelt, durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert.

Aufgrund ihrer wissenschaftlichen Tradition verfügen gerade Psychologinnen und Psychologen über die notwendigen Qualifikationen im Feld der Gesundheitsförderung.

4. Der BDP fordert die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirates.

Ein wissenschaftlicher Beirat aus VertreterInnen aller Gesundheitswissenschaften dient zum einen der Integration von Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfeförderung und deren angemessener Weiterentwicklung, zum anderen der Sicherung von Qualitätsstandards.

Der BDP bietet seine Mitarbeit bei der Etablierung eines solchen Beirates an.