Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

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Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfe stärken – eine gesamtpolitische Aufgabe

Stellungnahme zu aktuellen gesundheitspolitischen Planungen (27.04.1999)

Gliederung:

  1. Einleitung
  2. Gesundheitsförderung (incl. Prävention und Selbsthilfeförderung) im Sinne der WHO-Konzeption "Gesundheit21" politisch stärken
    2.1 Gesundheitsförderung als Investition und gesamtpolitische Aufgabe
    2.2 Zusammenarbeit der Kommunal- und Gesundheitspolitik
    2.3 Hauptfelder der Gesundheitsförderung
    2.4 Kooperationen und Koordinationen von Gesundheitsförderung

  3. Zur fachlichen Qualität von Gesundheitsförderungsmaßnahmen
    3.1 Gesundheitsförderung auf der Basis der Gesundheitswissenschaften
    3.2 Psychologinnen und Psychologen als Fachleute der Gesundheitsförderung
    3.3 Psychologinnen und Psychologen als Fachleute im Qualitätsmanagement

  4. Empfehlung zu einem wissenschaftlichen Beirat


1. Einleitung

Die Bundesregierung hat die begrüßenswerte Absicht, Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfe zu stärken und dazu den § 20 SGB V neu zu fassen. Damit wird nicht nur der gesundheitspolitisch schwerwiegende Fehler der alten Bundesregierung aus dem Jahre 1996, Gesundheitsförderung und Prävention aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen weitgehend zu eliminieren, rückgängig gemacht; vielmehr besteht auch die Möglichkeit, die Bereiche der Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfeförderung in neuer Weise zu integrieren.

Eine neue Integration von Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfeförderung entspricht der nationalen politischen Aufgabe, die 1998 erneuerten Ziele "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert" der Weltgesundheitsorganisation (in der Fassung der europäischen WHO-Konzeption "Gesundheit21") in Deutschland umzusetzen; die (alte) Bundesregierung hat diesem Rahmenkonzept explizit zugestimmt. Der Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit für Europa" (vom WHO-Regionalbüro für Europa zusammen mit den Mitgliedsstaaten 1994 in Helsinki verabschiedet) verpflichtet die Regierungen zu nationalen Aktionsplänen für gesundheitsfördernde und präventive Umweltbedingungen. Die Bundesregierung sowie die verantwortlichen politischen Institutionen sind hiermit aufgefordert, für die neuen Ziele "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert" der Weltgesundheitorganisation und für den europäischen Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit" öffentlichkeitswirksame Umsetzungsaktivitäten zu zeigen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), insbesondere der Fachbereich Gesundheitspsychologie im BDP, setzt sich aktiv für eine bessere gesellschaftliche Integration von Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfeförderung sowie für die politische Förderung dieses Integrationsprozesses ein.

Ein besonderer Beitrag dazu ist das Buch "‘Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert‘ – neue Ziele der Weltgesundheitsorganisation mit psychologischen Perspektiven erreichen" (von M. Rieländer & C. Brücher-Albers herausgegeben, Deutscher Psychologen Verlag, Bonn, März 1999).

2. Gesundheitsförderung (incl. Prävention und Selbsthilfeförderung) im Sinne der WHO-Konzeption "Gesundheit21" politisch stärken

 

2.1 Gesundheitsförderung als Investition und gesamtpolitische Aufgabe

Gesundheitsförderung (incl. Prävention und Selbsthilfeförderung) ist ein vielfältiges gesellschaftliches und politisch zu unterstützendes Handlungsfeld mit dem übergreifenden Ziel, daß Menschen ihr Gesundheitspotential optimal entfalten können, um ein sozial, wirtschaftlich und geistig produktives Leben zu führen.

Gesundheitsförderung ist eine Investition in eine positive Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftsentwicklung der Bevölkerung in Europa; daher ist Gesundheitsförderung politisch zu stärken. D.h.: Finanzielle Investitionen verschiedener politischer und gesellschaftlicher Bereiche in die Gesundheitsförderung tragen dazu bei, in den Bereichen krankheitsbedingte Kosten zu senken.

Gesundheitsförderung ist somit eine gesamtpolitische Aufgabe, die von der Gesundheitspolitik in die weiteren Politikbereiche - Arbeit, Bildung, Familie, Sozialpolitik, Umwelt, Verkehr und Wirtschaft - hineinzutragen ist.

Gesundheitsförderung ist eine wichtige und vorrangige Aufgabe der gesamten Gesundheitsversorgung. Sie beruht auf einer positiv orientierten biopsychosozialen Gesundheitsdefinition und betont positive Gesundheitsziele, z.B. die Förderung von Fähigkeiten zu selbstbestimmten Gesundheitsentscheidungen und zu gesunden Handlungsgewohnheiten.

Die Stärkung der Gesundheitsförderung bedarf orientierender Leitlinien für die Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen; Gesundheitsförderung ist dann ‚vor Ort‘ in den Kommunen umzusetzen.

Rahmenbedingungen für Gesundheit werden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene geschaffen, z.B. durch Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Finanzierungsvorgaben usw.. Die Koordination zwischen diesen Ebenen ist durch neue koordinationsfördernde Verfahren zu verbessern.

Für die Finanzierung fachlich qualifizierter Gesundheitsförderung sind bisherige finanzielle Mittel im Gesundheits-, Bildungs-, Familien-, Sozial- und Wirtschaftswesens umzuverteilen, insbesondere finanzielle Mittel in der Kommunal- und Gesundheitspolitik.

2.2 Zusammenarbeit der Kommunal- und Gesundheitspolitik

Die Kooperation von kommunalen Organisationen - insbesondere von koordinierenden Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und von kommunalen Gesundheitskonferenzen – mit den Krankenkassen ist im Feld der Gesundheitsförderung politisch deutlich zu fördern. Beispielhafte Koordinationsarbeit wird in "gesunden Städten" geleistet.

Städte und Landkreise sollten zusammen mit den örtlichen Krankenkassen jeweils eine kommunale Koordinationsstelle für das Handlungsfeld der Gesundheitsförderung vereinbaren (z.B. im Gesundheitsamt, bei einer Selbsthilfekontaktstelle, in einem Gesundheitszentrum, bei einer regional bedeutsamen Krankenkasse, in einer Klinik, bei einem etablierten interdisziplinären Netzwerk von Praxen verschiedener Gesundheitsberufe).

2.3 Hauptfelder der Gesundheitsförderung

Bei der politischen und gesetzlichen Stärkung von Gesundheitsförderung sollten folgende organisationsbezogenen Hauptbereiche explizit erwähnt sein:

  • Familienhilfe
  • schulische Gesundheitsförderung
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • Selbsthilfeförderung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements für Gesundheit sowie Befähigung von Patienten zu gesundheitsbezogener Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
  • allgemeine Gesundheitsförderung / personzentrierte Gesundheitsförderung
  • Prävention und Rehabilitation gegenüber psychischen Erkrankungen, Infektionserkrankungen, chronischen Erkrankungen, Suchtstörungen, unfall- und gewaltbedingten Verletzungen
  • Förderung gesunder Umweltbedingungen im Sinne des Aktionsplanes "Umwelt und Gesundheit für Europa" (Helsinki 1994)

2.4 Kooperationen und Koordinationen von Gesundheitsförderung

Das Handlungsfeld der Gesundheitsförderung bedarf der Kooperation vieler Institutionen und Organisationen sowie der interdisziplinären Kooperation von Gesundheitsberufen. Viele Verbände sind im Handlungsfeld der Gesundheitsförderung aktiv und leisten wichtige Koordinationsarbeit.

Viele Verbände und Organisationen, insbesondere des Gesundheits- und Bildungswesens, können Gesundheitsförderungsmaßnahmen in ihren kommunalen Untergliederungen nach definierten Qualitätsmaßstäben durchführen und ihre Effektivität wissenschaftlich evaluieren lassen.

Im Netzwerk von Kooperationen bedarf es koordinierender Organisationen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

3. Zur fachlichen Qualität von Gesundheitsförderungsmaßnahmen

 

3.1 Gesundheitsförderung auf der Basis der Gesundheitswissenschaften

Gesundheitsförderung ist als vorrangige Teilaufgabe der Gesundheitsversorgung - wie alle Aufgaben der Gesundheitsversorgung – gesundheitswissenschaftlich zu fundieren und nach gesundheitswissenschaftlichen Qualitätskriterien beständig fortzuentwickeln.

Gesundheitsförderungsmaßnahmen sind auf Zielgruppen zu orientieren. Die WHO-Konzep-tion "Gesundheit21" hebt folgende Zielgruppen hervor: sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen, Familien, Kinder, Jugendliche, erwachsene Menschen in der Arbeitswelt, alte Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, chronischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und unfall- oder gewaltbedingten Verletzungen.

Als hervorgehobene Zielsetzungen für die Gesundheitsförderung gelten in der WHO-Konzeption "Gesundheit21":

  • gesunde Lebenschancen in Familien, Schulen, in der Arbeitswelt, in Gemeinden und in der ökologischen Umwelt fördern;
  • gesunde Entscheidungen erleichtern und dazu Gesundheitsbewußtsein, Selbstverantwortung und Handlungsfähigkeiten für Gesundheit fördern;
  • psychische Gesundheit verbessern;
  • gesunde Lebensweisen fördern, insbesondere in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Streßbewältigung, Sexualität;
  • Suchtverhalten vermindern;
  • Prävention und Rehabilitation in bezug auf psychische Erkrankungen, auf Infektionserkrankungen, auf chronische Erkrankungen (insbesondere Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen) sowie auf unfall- und gewaltbedingte Verletzungen ermöglichen;
  • individuelle, familiäre und soziale Selbsthilfe für die Gesundheit fördern;
  • Bürger zu aktivem sozialen und gesellschaftlichen Engagement für Gesundheitsförderung, für die Gestaltung von gesunder Lebensbedingungen und für soziale Selbsthilfe befähigen.
Mehr Chancengleichheit für Gesundheit ist ein hervorgehobenes Ziel, und mehr soziale Gerechtigkeit gilt als ein wichtiges politisches Ziel der neuen Bundesregierung. Für beides gilt: Gesundheitsförderung sollte vor allem sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen nahegebracht werden (Betonung auf ‚bringen‘), z.B. Menschen in Armut, mit unzureichender Bildung, mit langzeitiger Arbeitslosigkeit, alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern, Flüchtlingen, Migranten, u.a.

Um für die benannten Zielgruppen die angesprochenen Zielsetzungen zu erreichen, sind folgende fachlich qualifizierten Arten von Gesundheitsförderungsmaßnahmen sinnvoll:

  • gesundheitsorientierte Beratungen für Menschen, Familien und Organisationen zur Förderung von Gesundheitswissen und Anregung von Gesundheitshandlungen
  • veränderungsorientierte Interventionen in Organisationen zur Stärkung gesundheitsfördernder Organisationsprozesse (z.B. Unterstützung gesundheitsorientierter Organisationsentwicklungen in Betrieben durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Förderung gesundheitsfördernder Lebensbedingungen durch das Handeln von Organisationen)
  • Gesundheitstrainings für Einzelpersonen in Gruppen, für Familien, für SchülerInnen und LehrerInnen in der Schule sowie für Berufstätige an ihren Arbeitsplätzen zur Förderung eines vertieften Gesundheitsbewußtseins und Aufbau gesundheitsorientierter Handlungsgewohnheiten
  • Fortbildungen für viele Arten von Mediatoren zur Gesundheitsförderung - z.B. Eltern, ErzieherInnen, LehrerInnen, Führungskräfte in der Arbeitswelt, Gesundheitsberufe, ehrenamtliche HelferInnen im Gesundheitsbereich, usw. - zur Förderung der Kompetenzen, bei betreuten Menschen Wissen und Handlungsfähigkeiten im Sinne der Gesundheitsförderung zu stärken.

3.2 Psychologinnen und Psychologen als Fachleute der Gesundheitsförderung

"Psychologinnen und Psychologen sind Fachleute der Gesundheitsförderung für Individuen, Institutionen und soziale Systeme.

Psychologinnen und Psychologen arbeiten seit Jahrzehnten in verschiedenen Tätigkeitsfeldern für die Gesundheit der Menschen. Mit ihren Fachkenntnissen und Berufserfahrungen tragen sie als Experten zur Förderung gesunder Lebens-, Lern-, Arbeits- und Umweltbedingungen sowie zur Förderung gesunder Lebensgestaltung von Menschen in ihren alltäglichen sozialen Beziehungen bei." (aus den Leitsätzen des BDP zur psychologischen Gesundheitsförderung)

Psychologische Gesundheitsförderung ist ein Arbeitsfeld, das auf der fachlich qualifizierten Nutzung psychologischer Erkenntnisse und Methoden beruht. Sie hat ihre wissenschaftlichen Basis vor allem in der Gesundheitspsychologie, die psychologische Theorien und Methoden aus vielen Disziplinen der Psychologie unter der Perspektive der Gesundheitsförderung integriert.

Durch die maßgebliche Mitarbeit von Psychologinnen und Psychologen in und mit Sozialversicherungsträgern, mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind seit den 80er Jahren Strukturen und Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention entwickelt, durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert. Die positiven Ergebnisse haben dann 1989 zur gesetzlichen Anerkennung von Gesundheitsförderung und Prävention als Leistungen der Krankenkassen im § 20 des SGB V beigetragen

Viele gesundheitspsychologisch fundierte Programme zur personzentrierten Gesundheitsförderung und Prävention (‚Verhaltensprävention‘) sind entwickelt worden und von vielen Organisationen, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, in der Praxis erprobt; ihre Effektivität wurde von psychologischen Forschungsinstituten durch wissenschaftliche Evaluationsstudien nachgewiesen. Gesundheitspsychologisch fundierte und wissenschaftlich evaluierte Gesundheitsförderungsprogramme gibt es für die Bereiche der Streßbewältigung, der standardmäßigen Gesundheitserziehung in Rehabilitationskliniken, der Förderung sozialer Kompetenzen, der Verhaltenstrainings zur Verminderung von Risikofaktoren (Raucherentwöhnung, Gewichtsreduzierung, Rückenschulungen), der Schmerzbewältigung sowie zur Bewältigung chronischer Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes mellitus, Asthma, Neurodermitis, Rheuma, Tinnitus).

Im Bereich der Selbsthilfeförderung haben Psychologen seit den 80er Jahren wichtige Beiträge im Aufbau und in der Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen sowie in der Unterstützung von Selbsthilfe-Organisationen geleistet.

Auch im Bereich der systemzentrierten Gesundheitsförderung (‚Verhältnisprävention‘) leisten Psychologinnen und Psychologen maßgebliche Beiträge, z.B. in der schulischen, betrieblichen und kommunalen Gesundheitsförderung sowie im Bereich ‚Umwelt und Gesundheit‘. Insbesondere ist die betriebliche Gesundheitsförderung ein wichtiges neues Arbeitsfeld, das maßgeblich von Psychologinnen und Psychologen (als verantwortlichen Mitarbeitern in wichtigen Organisationen und als freiberuflichen Dienstleistern) entwickelt und gestaltet wird. Wichtige psychologische Leistungen sind z.B. systemische Organisationsberatungen, Organisationsgestaltung und -entwicklung, Teamentwicklung und –supervision, umweltpsychologische Beratungen für die Gestaltung von Wohnumgebungen, Arbeitsplätzen und Erholungsräumen.

Psychologinnen und Psychologen vermitteln Gesundheitsberufen und weiteren helfenden Berufen durch Aus-, Weiter- und Fortbildungen psychologische Erkenntnisse und Handlungskompetenzen im Sinne der Gesundheitsförderung und Selbsthilfestärkung, insbesondere in der Ausbildung von Medizinern und Pflegeberufen. Durch Supervisionen tragen sie zu einer qualifizierten gesundheitsfördernden Arbeit vieler helfender und pädagogischer Berufe bei.

3.3 Psychologinnen und Psychologen als Fachleute im Qualitätsmanagement

Für die Zukunft der Gesundheitsversorgung gilt die Sorge für eine gute Qualität professioneller Gesundheitsleistungen zu Recht als eine wichtige gesundheitspolitische Zukunftsaufgabe. Die Qualität von professionellen Gesundheitsleistungen, darunter von Leistungen für die Gesundheitsförderung und Prävention, ist gesundheitswissenschaftlich zu begründen. Strategien des Qualitätsmanagements sind weiterzuentwickeln.

Aufgrund ihrer wissenschaftlichen Tradition verfügen gerade Psychologinnen und Psychologen über ausgeprägte Kompetenzen im Qualitätsmanagement zu Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Psychologische Forschungsinstitute leisten wichtige Beiträge zur wissenschaftlichen Evaluation im Feld der Gesundheitsförderung.

Durch die vom BDP durchgeführte Fortbildung "Psychologische Gesundheitsförderung" erweitern und vertiefen Psychologinnen und Psychologen ihre Qualifikationen für eine eigenständige, wissenschaftlich fundierte gesundheitspsychologische Berufstätigkeit im Feld der Gesundheitsförderung.

4. Empfehlung zu einem wissenschaftlichen Beirat

Zur erneuerten, wissenschaftlich fundierten Integration des Handlungsfeldes der Gesundheitsförderung in das Gesundheitswesen und zu einer an Qualitätsmaßstäben orientierten Weiterentwicklung dieses Handlungsfeldes ist die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirates sinnvoll. Der Beirat sollte bei der nationalen Organisation angesiedelt sein, die die Hauptverantwortung für die Umsetzung der WHO-Konzeption "Gesundheit21" in Deutschland hat.

Die Aufgaben eines wissenschaftlichen Beirates können darin bestehen, nationale Orientierungen für das Handlungsfeld der Gesundheitsförderung und entsprechende Qualitätsmanagements zu geben und weiterzuentwickeln, Kriterien für die Qualität von Gesundheitsförderungsmaßnahmen und ihrer Finanzierung aufzustellen und Organisationen in der Konzeption, Durchführung und Evaluation von Gesundheitsförderungsmaßnahmen zu beraten.

Der wissenschaftliche Beirat sollte sich aus VertreterInnen aller Gesundheitswissenschaften sowie aus VertreterInnen zentraler Organisationen zur Durchführung von Gesundheitsförderung zusammensetzen.

Der BDP bietet seine Mitarbeit in solch einem Beirat an.