Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
27.03.2017
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Stellungnahme zu aktuellen gesundheitspolitischen Planungen (27.04.1999)
Gliederung:
- Einleitung
Gesundheitsförderung (incl. Prävention und Selbsthilfeförderung)
im Sinne der WHO-Konzeption "Gesundheit21" politisch stärken
2.1 Gesundheitsförderung als Investition und gesamtpolitische Aufgabe
2.2 Zusammenarbeit der Kommunal- und Gesundheitspolitik
2.3 Hauptfelder der Gesundheitsförderung
2.4 Kooperationen und Koordinationen von Gesundheitsförderung
Zur fachlichen Qualität von Gesundheitsförderungsmaßnahmen
3.1 Gesundheitsförderung auf der Basis der Gesundheitswissenschaften
3.2 Psychologinnen und Psychologen als Fachleute der Gesundheitsförderung
3.3 Psychologinnen und Psychologen als Fachleute im Qualitätsmanagement
Empfehlung zu einem wissenschaftlichen Beirat
1. Einleitung
Die Bundesregierung hat die begrüßenswerte Absicht, Gesundheitsförderung,
Prävention und Selbsthilfe zu stärken und dazu den § 20
SGB V neu zu fassen. Damit wird nicht nur der gesundheitspolitisch schwerwiegende
Fehler der alten Bundesregierung aus dem Jahre 1996, Gesundheitsförderung
und Prävention aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen weitgehend
zu eliminieren, rückgängig gemacht; vielmehr besteht auch die
Möglichkeit, die Bereiche der Gesundheitsförderung, Prävention
und Selbsthilfeförderung in neuer Weise zu integrieren.
Eine neue Integration von Gesundheitsförderung, Prävention
und Selbsthilfeförderung entspricht der nationalen politischen Aufgabe,
die 1998 erneuerten Ziele "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert"
der Weltgesundheitsorganisation (in der Fassung der europäischen WHO-Konzeption
"Gesundheit21") in Deutschland umzusetzen; die (alte) Bundesregierung
hat diesem Rahmenkonzept explizit zugestimmt. Der Aktionsplan "Umwelt
und Gesundheit für Europa" (vom WHO-Regionalbüro für
Europa zusammen mit den Mitgliedsstaaten 1994 in Helsinki verabschiedet)
verpflichtet die Regierungen zu nationalen Aktionsplänen für
gesundheitsfördernde und präventive Umweltbedingungen. Die Bundesregierung
sowie die verantwortlichen politischen Institutionen sind hiermit aufgefordert,
für die neuen Ziele "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert"
der Weltgesundheitorganisation und für den europäischen
Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit" öffentlichkeitswirksame Umsetzungsaktivitäten
zu zeigen.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), insbesondere
der Fachbereich Gesundheitspsychologie im BDP, setzt sich aktiv für
eine bessere gesellschaftliche Integration von Gesundheitsförderung,
Prävention und Selbsthilfeförderung sowie für die politische
Förderung dieses Integrationsprozesses ein.
Ein besonderer Beitrag dazu ist das Buch "‘Gesundheit für alle
im 21. Jahrhundert‘ – neue Ziele der Weltgesundheitsorganisation mit psychologischen
Perspektiven erreichen" (von M. Rieländer & C. Brücher-Albers
herausgegeben, Deutscher Psychologen Verlag, Bonn, März 1999).
2. Gesundheitsförderung (incl. Prävention und Selbsthilfeförderung)
im Sinne der WHO-Konzeption "Gesundheit21" politisch stärken
2.1 Gesundheitsförderung als Investition und gesamtpolitische Aufgabe
Gesundheitsförderung (incl. Prävention und Selbsthilfeförderung)
ist ein vielfältiges gesellschaftliches und politisch zu unterstützendes
Handlungsfeld mit dem übergreifenden Ziel, daß Menschen
ihr Gesundheitspotential optimal entfalten können, um ein sozial,
wirtschaftlich und geistig produktives Leben zu führen.
Gesundheitsförderung ist eine Investition in eine positive
Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftsentwicklung der Bevölkerung in
Europa; daher ist Gesundheitsförderung politisch zu stärken.
D.h.: Finanzielle Investitionen verschiedener politischer und gesellschaftlicher
Bereiche in die Gesundheitsförderung tragen dazu bei, in den Bereichen
krankheitsbedingte Kosten zu senken.
Gesundheitsförderung ist somit eine gesamtpolitische Aufgabe,
die von der Gesundheitspolitik in die weiteren Politikbereiche - Arbeit,
Bildung, Familie, Sozialpolitik, Umwelt, Verkehr und Wirtschaft - hineinzutragen
ist.
Gesundheitsförderung ist eine wichtige und vorrangige Aufgabe
der gesamten Gesundheitsversorgung. Sie beruht auf einer positiv orientierten
biopsychosozialen Gesundheitsdefinition und betont positive Gesundheitsziele,
z.B. die Förderung von Fähigkeiten zu selbstbestimmten Gesundheitsentscheidungen
und zu gesunden Handlungsgewohnheiten.
Die Stärkung der Gesundheitsförderung bedarf orientierender
Leitlinien für die Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen;
Gesundheitsförderung ist dann ‚vor Ort‘ in den Kommunen umzusetzen.
Rahmenbedingungen für Gesundheit werden auf Bundes-, Landes- und
kommunaler Ebene geschaffen, z.B. durch Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen,
Finanzierungsvorgaben usw.. Die Koordination zwischen diesen Ebenen ist
durch neue koordinationsfördernde Verfahren zu verbessern.
Für die Finanzierung fachlich qualifizierter Gesundheitsförderung
sind bisherige finanzielle Mittel im Gesundheits-, Bildungs-, Familien-,
Sozial- und Wirtschaftswesens umzuverteilen, insbesondere finanzielle Mittel
in der Kommunal- und Gesundheitspolitik.
2.2 Zusammenarbeit der Kommunal- und Gesundheitspolitik
Die Kooperation von kommunalen Organisationen - insbesondere von koordinierenden
Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und von kommunalen
Gesundheitskonferenzen – mit den Krankenkassen ist im Feld der Gesundheitsförderung
politisch deutlich zu fördern. Beispielhafte Koordinationsarbeit wird
in "gesunden Städten" geleistet.
Städte und Landkreise sollten zusammen mit den örtlichen Krankenkassen
jeweils eine kommunale Koordinationsstelle für das Handlungsfeld der
Gesundheitsförderung vereinbaren (z.B. im Gesundheitsamt, bei einer
Selbsthilfekontaktstelle, in einem Gesundheitszentrum, bei einer regional
bedeutsamen Krankenkasse, in einer Klinik, bei einem etablierten interdisziplinären
Netzwerk von Praxen verschiedener Gesundheitsberufe).
2.3 Hauptfelder der Gesundheitsförderung
Bei der politischen und gesetzlichen Stärkung von Gesundheitsförderung
sollten folgende organisationsbezogenen Hauptbereiche explizit erwähnt
sein:
- Familienhilfe
- schulische Gesundheitsförderung
- betriebliche Gesundheitsförderung
- Selbsthilfeförderung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements
für Gesundheit sowie Befähigung von Patienten zu gesundheitsbezogener
Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
- allgemeine Gesundheitsförderung / personzentrierte Gesundheitsförderung
- Prävention und Rehabilitation gegenüber psychischen Erkrankungen,
Infektionserkrankungen, chronischen Erkrankungen, Suchtstörungen,
unfall- und gewaltbedingten Verletzungen
- Förderung gesunder Umweltbedingungen im Sinne des Aktionsplanes "Umwelt
und Gesundheit für Europa" (Helsinki 1994)
2.4 Kooperationen und Koordinationen von Gesundheitsförderung
Das Handlungsfeld der Gesundheitsförderung bedarf der Kooperation
vieler Institutionen und Organisationen sowie der interdisziplinären
Kooperation von Gesundheitsberufen. Viele Verbände sind im Handlungsfeld
der Gesundheitsförderung aktiv und leisten wichtige Koordinationsarbeit.
Viele Verbände und Organisationen, insbesondere des Gesundheits-
und Bildungswesens, können Gesundheitsförderungsmaßnahmen
in ihren kommunalen Untergliederungen nach definierten Qualitätsmaßstäben
durchführen und ihre Effektivität wissenschaftlich evaluieren
lassen.
Im Netzwerk von Kooperationen bedarf es koordinierender Organisationen
auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
3. Zur fachlichen Qualität von Gesundheitsförderungsmaßnahmen
3.1 Gesundheitsförderung auf der Basis der Gesundheitswissenschaften
Gesundheitsförderung ist als vorrangige Teilaufgabe der
Gesundheitsversorgung - wie alle Aufgaben der Gesundheitsversorgung – gesundheitswissenschaftlich
zu fundieren und nach gesundheitswissenschaftlichen Qualitätskriterien
beständig fortzuentwickeln.
Gesundheitsförderungsmaßnahmen sind auf Zielgruppen zu
orientieren. Die WHO-Konzep-tion "Gesundheit21" hebt folgende
Zielgruppen hervor: sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen, Familien,
Kinder, Jugendliche, erwachsene Menschen in der Arbeitswelt, alte Menschen,
Menschen mit psychischen Erkrankungen, chronischen Erkrankungen, Suchterkrankungen
und unfall- oder gewaltbedingten Verletzungen.
Als hervorgehobene Zielsetzungen für die Gesundheitsförderung
gelten in der WHO-Konzeption "Gesundheit21":
- gesunde Lebenschancen in Familien, Schulen, in der Arbeitswelt, in Gemeinden
und in der ökologischen Umwelt fördern;
- gesunde Entscheidungen erleichtern und dazu Gesundheitsbewußtsein,
Selbstverantwortung und Handlungsfähigkeiten für Gesundheit fördern;
- psychische Gesundheit verbessern;
- gesunde Lebensweisen fördern, insbesondere in den Bereichen Ernährung,
Bewegung, Streßbewältigung, Sexualität;
- Suchtverhalten vermindern;
- Prävention und Rehabilitation in bezug auf psychische Erkrankungen,
auf Infektionserkrankungen, auf chronische Erkrankungen (insbesondere Herz-Kreislauf-
und Krebserkrankungen) sowie auf unfall- und gewaltbedingte Verletzungen
ermöglichen;
- individuelle, familiäre und soziale Selbsthilfe für die Gesundheit
fördern;
- Bürger zu aktivem sozialen und gesellschaftlichen Engagement für
Gesundheitsförderung, für die Gestaltung von gesunder Lebensbedingungen
und für soziale Selbsthilfe befähigen.
Mehr Chancengleichheit für Gesundheit ist ein hervorgehobenes
Ziel, und mehr soziale Gerechtigkeit gilt als ein wichtiges politisches
Ziel der neuen Bundesregierung. Für beides gilt: Gesundheitsförderung
sollte vor allem sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen nahegebracht
werden (Betonung auf ‚bringen‘), z.B. Menschen in Armut, mit unzureichender
Bildung, mit langzeitiger Arbeitslosigkeit, alleinerziehenden Müttern
und ihren Kindern, Flüchtlingen, Migranten, u.a.
Um für die benannten Zielgruppen die angesprochenen Zielsetzungen
zu erreichen, sind folgende fachlich qualifizierten Arten von Gesundheitsförderungsmaßnahmen
sinnvoll:
- gesundheitsorientierte Beratungen für Menschen, Familien und Organisationen
zur Förderung von Gesundheitswissen und Anregung von Gesundheitshandlungen
- veränderungsorientierte Interventionen in Organisationen zur Stärkung
gesundheitsfördernder Organisationsprozesse (z.B. Unterstützung
gesundheitsorientierter Organisationsentwicklungen in Betrieben durch Maßnahmen
der betrieblichen Gesundheitsförderung, Förderung gesundheitsfördernder
Lebensbedingungen durch das Handeln von Organisationen)
- Gesundheitstrainings für Einzelpersonen in Gruppen, für Familien,
für SchülerInnen und LehrerInnen in der Schule sowie für
Berufstätige an ihren Arbeitsplätzen zur Förderung eines
vertieften Gesundheitsbewußtseins und Aufbau gesundheitsorientierter
Handlungsgewohnheiten
- Fortbildungen für viele Arten von Mediatoren zur Gesundheitsförderung
- z.B. Eltern, ErzieherInnen, LehrerInnen, Führungskräfte in
der Arbeitswelt, Gesundheitsberufe, ehrenamtliche HelferInnen im Gesundheitsbereich,
usw. - zur Förderung der Kompetenzen, bei betreuten Menschen Wissen
und Handlungsfähigkeiten im Sinne der Gesundheitsförderung zu
stärken.
3.2 Psychologinnen und Psychologen als Fachleute der Gesundheitsförderung
"Psychologinnen und Psychologen sind Fachleute der Gesundheitsförderung
für Individuen, Institutionen und soziale Systeme.
Psychologinnen und Psychologen arbeiten seit Jahrzehnten in verschiedenen
Tätigkeitsfeldern für die Gesundheit der Menschen. Mit ihren
Fachkenntnissen und Berufserfahrungen tragen sie als Experten zur Förderung
gesunder Lebens-, Lern-, Arbeits- und Umweltbedingungen sowie zur Förderung
gesunder Lebensgestaltung von Menschen in ihren alltäglichen sozialen
Beziehungen bei." (aus den Leitsätzen des BDP zur psychologischen
Gesundheitsförderung)
Psychologische Gesundheitsförderung ist ein Arbeitsfeld,
das auf der fachlich qualifizierten Nutzung psychologischer Erkenntnisse
und Methoden beruht. Sie hat ihre wissenschaftlichen Basis vor allem in
der Gesundheitspsychologie, die psychologische Theorien und Methoden aus
vielen Disziplinen der Psychologie unter der Perspektive der Gesundheitsförderung
integriert.
Durch die maßgebliche Mitarbeit von Psychologinnen und Psychologen
in und mit Sozialversicherungsträgern, mit der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung sind seit den 80er Jahren Strukturen und
Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention
entwickelt, durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert. Die positiven
Ergebnisse haben dann 1989 zur gesetzlichen Anerkennung von Gesundheitsförderung
und Prävention als Leistungen der Krankenkassen im § 20 des SGB
V beigetragen
Viele gesundheitspsychologisch fundierte Programme
zur personzentrierten Gesundheitsförderung und Prävention
(‚Verhaltensprävention‘) sind entwickelt worden und von vielen Organisationen,
insbesondere von Sozialversicherungsträgern, in der Praxis erprobt;
ihre Effektivität wurde von psychologischen Forschungsinstituten durch
wissenschaftliche Evaluationsstudien nachgewiesen. Gesundheitspsychologisch
fundierte und wissenschaftlich evaluierte Gesundheitsförderungsprogramme
gibt es für die Bereiche der Streßbewältigung, der standardmäßigen
Gesundheitserziehung in Rehabilitationskliniken, der Förderung sozialer
Kompetenzen, der Verhaltenstrainings zur Verminderung von Risikofaktoren
(Raucherentwöhnung, Gewichtsreduzierung, Rückenschulungen), der
Schmerzbewältigung sowie zur Bewältigung chronischer Erkrankungen
(Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes mellitus, Asthma, Neurodermitis,
Rheuma, Tinnitus).
Im Bereich der Selbsthilfeförderung haben
Psychologen seit den 80er Jahren wichtige Beiträge im Aufbau und in
der Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen sowie in der Unterstützung
von Selbsthilfe-Organisationen geleistet.
Auch im Bereich der systemzentrierten Gesundheitsförderung
(‚Verhältnisprävention‘) leisten Psychologinnen und Psychologen
maßgebliche Beiträge, z.B. in der schulischen, betrieblichen
und kommunalen Gesundheitsförderung sowie im Bereich ‚Umwelt und Gesundheit‘.
Insbesondere ist die betriebliche Gesundheitsförderung ein wichtiges
neues Arbeitsfeld, das maßgeblich von Psychologinnen und Psychologen
(als verantwortlichen Mitarbeitern in wichtigen Organisationen und als
freiberuflichen Dienstleistern) entwickelt und gestaltet wird. Wichtige
psychologische Leistungen sind z.B. systemische Organisationsberatungen,
Organisationsgestaltung und -entwicklung, Teamentwicklung und –supervision,
umweltpsychologische Beratungen für die Gestaltung von Wohnumgebungen,
Arbeitsplätzen und Erholungsräumen.
Psychologinnen und Psychologen vermitteln Gesundheitsberufen
und weiteren helfenden Berufen durch Aus-, Weiter- und Fortbildungen psychologische
Erkenntnisse und Handlungskompetenzen im Sinne der Gesundheitsförderung
und Selbsthilfestärkung, insbesondere in der Ausbildung von Medizinern
und Pflegeberufen. Durch Supervisionen tragen sie zu einer qualifizierten
gesundheitsfördernden Arbeit vieler helfender und pädagogischer
Berufe bei.
3.3 Psychologinnen und Psychologen als Fachleute im Qualitätsmanagement
Für die Zukunft der Gesundheitsversorgung gilt die
Sorge für eine gute Qualität professioneller Gesundheitsleistungen
zu Recht als eine wichtige gesundheitspolitische Zukunftsaufgabe. Die Qualität
von professionellen Gesundheitsleistungen, darunter von Leistungen für
die Gesundheitsförderung und Prävention, ist gesundheitswissenschaftlich
zu begründen. Strategien des Qualitätsmanagements sind weiterzuentwickeln.
Aufgrund ihrer wissenschaftlichen Tradition verfügen
gerade Psychologinnen und Psychologen über ausgeprägte Kompetenzen
im Qualitätsmanagement zu Gesundheitsförderungsmaßnahmen.
Psychologische Forschungsinstitute leisten wichtige Beiträge zur wissenschaftlichen
Evaluation im Feld der Gesundheitsförderung.
Durch die vom BDP durchgeführte Fortbildung "Psychologische
Gesundheitsförderung" erweitern und vertiefen Psychologinnen und Psychologen
ihre Qualifikationen für eine eigenständige, wissenschaftlich
fundierte gesundheitspsychologische Berufstätigkeit im Feld der Gesundheitsförderung.
4. Empfehlung zu einem wissenschaftlichen Beirat
Zur erneuerten, wissenschaftlich fundierten Integration
des Handlungsfeldes der Gesundheitsförderung in das Gesundheitswesen
und zu einer an Qualitätsmaßstäben orientierten Weiterentwicklung
dieses Handlungsfeldes ist die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirates
sinnvoll. Der Beirat sollte bei der nationalen Organisation angesiedelt
sein, die die Hauptverantwortung für die Umsetzung der WHO-Konzeption
"Gesundheit21" in Deutschland hat.
Die Aufgaben eines wissenschaftlichen Beirates können
darin bestehen, nationale Orientierungen für das Handlungsfeld der
Gesundheitsförderung und entsprechende Qualitätsmanagements zu
geben und weiterzuentwickeln, Kriterien für die Qualität von
Gesundheitsförderungsmaßnahmen und ihrer Finanzierung aufzustellen
und Organisationen in der Konzeption, Durchführung und Evaluation
von Gesundheitsförderungsmaßnahmen zu beraten.
Der wissenschaftliche Beirat sollte sich aus VertreterInnen
aller Gesundheitswissenschaften sowie aus VertreterInnen zentraler Organisationen
zur Durchführung von Gesundheitsförderung zusammensetzen.
Der BDP bietet seine Mitarbeit in solch einem Beirat an.
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