Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 20.06.2006

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Bedingungen und Wege zum Fortbildungszertifikat

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf:

  1. Qualifizierungsbedingungen für das Zertifikat
  2. Zur Vielfalt äquivalenter Qualifizierungsanteile
  3. Wege zur Zertifizierung: Hilfe durch Mentoren
  4. Antrag auf das Zertifikat bei der DPA GmbH
  5. Das Zertifikat der Fortbildung

1. Qualifizierungsbedingungen für das Zertifikat

Um sich durch die Fortbildung nachweislich zu qualifizieren und das Zertifikat „Psychologische Gesundheitsförderung und Prävention BDP“ zu erlangen. sind 9 Module M1 - M9 zu absolvieren: 

  • für M1 - M4 4 Grundlagen-Kurse zu "Theoretische und methodische Grundlagen" (Teile A1 - A4) mit mindestens je 16 UE 
  • für M5 - M7 3 Anwendungs-Kurse zu unterschiedlichen Anwendungsbereichen mit ihren Themengebieten:
    für M5 zum Anwendungsbereich "Allgemeine psychologische Gesundheitsförderung für Personen" (B1)
    für M6 zum Anwendungsbereich "Spezifische Gesundheitsförderung und Prävention für Personen" (B2 - B5)
    für M6 zum Anwendungsbereich "Gesundheitsförderung und Prävention in Settings und für Multiplikatoren" (B6 - B10)

    Für eines der Module M5 - M7 sollte eine Fortbildung von mindestens 40 UE mit Praxiserfahrung vorliegen, für die zwei anderen Module eine Fortbildung von mindestens 16 UE.

  • für M8 - M9 Durchführung eines Gesundheitsprojektes mit Supervision, dokumentiert durch einen Abschlussbericht zur theoretischen und didaktischen Planung sowie zur Durchführung und Evaluation des Projektes.

2. Zur Vielfalt äquivalenter Qualifizierungsanteile

Teilqualifikationen im Sinne der genannten Module M1 - M9 können auf vielfältigen Wegen erworben und nachgewiesen werden (vgl. auch "Weitere Möglichkeiten zur Fortbildung"):

  • Seminare in Universitäten in anwendungsorientierten Fachgebieten während und nach dem Studium
  • Fortbildungen bei der DPA GmbH und anderen Trägern (z.B. IFT)
    Äquivalente Fortbildungen sollen von qualifizierten LeiterInnen, insbesondere Diplom-PsychologInnen, durchgeführt sein und dem Zeitumfang von 16 Stunden entsprechen.
  • postgraduale Weiterbildungen (z.B. zur Psychotherapie, u.a. Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten)

  • Praktika während des Studiums und in einem Praxisjahr

  • Berufserfahrungen in der Gesundheitsförderung, Prävention, Therapie und Rehabilitation

3. Wege zur Zertifizierung: Hilfe durch Mentoren

Zur informellen Überprüfung von Teilqualifikationen stehen Mentoren des BDP-Fachbereiches und der DGPs-Fachgruppe zur Verfügung. Die Mentoren des BDP-Fachbereiches bieten Fachbereichsmitgliedern Beratungen zur Fortbildung an, darunter auch informelle Einschätzungen, welche persönlichen äquivalenten Leistungen den Modulen für das Fortbildungszertifikat entsprechen.

Ein Formular zu den Modulen der Fortbildung lässt sich hier abrufen,
auf edem eigenen PC speichern, dann mit Nachweisen zu den Modulen ausfüllen und anschließend ausgefüllt einer Mentor-Person per Mail für informelle Einschätzungen übermitteln.

Als Mentoren stehen gegenwärtig zur Verfügung:

  • Dipl.-Psych. Maximilian Rieländer, Psychologischer Psychotherapeut
    Georg-August-Zinn-Str. 90, 64823 Groß-Umstadt,
    Tel. 06078/74404, Fax 06078/74244,
    Email: Rielaender@bdp-gus.de
  • Dipl.-Psych. Julia Scharnhorst MPH, Psychologische Psychotherapeutin
    Schulstr. 21, 22880 Wedel,
    Fon: 04103 / 7018 - 140, Fax: 04103 / 7018-144, Mobil: 0175 / 5075712,
    Email: Julia.Scharnhorst@h-p-plus.de

4. Antrag auf das Zertifikat bei der DPA GmbH

Die Zertifizierungsprozedur mit Überprüfung und Ausstellung des Zertifikates erfolgt durch die DPA GmbH.

Ein Antrag auf eine Zertifizierung kann bei der DPA GmbH gestellt werden.

Deutschen Psychologen Akademie (DPA GmbH) des BDP
Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn
Tel. 0228 / 98731-28, Fax 0228 / 98731-72
Email: info@dpa-bdp.de

Für die Antragsbearbeitung zur Zertifizierung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben:
für BDP-Mitglieder EUR 125,-; sonst EUR 175,-

5. Das Zertifikat der Fortbildung

Das Zertifikat bescheinigt den Abschluss der Fortbildung.

Es berechtigt dazu, den Begriff „Psychologische Gesundheitsförderung und Prävention BDP“ zur Bezeichnung für angebotene Dienstleistungen zu nutzen, die den Leitsätzen des BDP zur psychologischen Gesundheitsförderung entsprechen.

Zu Dienstleistungen "Psychologische Gesundheitsförderung und Prävention BDP"

Die DPA trägt Psychologinnen mit abgeschlossener Fortbildung in das Register Gesundheitspsychologie ein.